Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 5 TaBV 26/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 18 Abs 2 BetrVG, § 81 ArbGG
Gemeinsamer Betrieb - nicht hinreichend bestimmter Antrag - IWW
§ 83 Abs. 3 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 18 Abs. 2 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsratsfähige Organisationseinheiten einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts mit den Aufgabenbereichen Versorgung und Öffentlicher Nahverkehr; Unzulässige Feststellungsanträge des Betriebsrats eines eigenständigen kommunalen Unternehmens bei unbestimmter ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betrieb, gemeinsamer; Betriebsrat; Dienststelle; Organisationseinheit; Personalrat; Gemeinsamer Betrieb mit einem Dienststellenteil Anforderungen an den Antrag
- rechtsportal.de
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Betriebsratsfähige Organisationseinheiten einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts mit den Aufgabenbereichen Versorgung und Öffentlicher Nahverkehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 29.04.2015 - 4 BV 24/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 5 TaBV 26/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 62/87
Leiharbeitnehmer - Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 5 TaBV 26/15
Diese Vorschrift ist aber wegen der Vergleichbarkeit der kollektivrechtlichen Interessenlage entsprechend anzuwenden (vgl. BAG 18.01.1989 - 7 ABR 62/87 - Rn. 24). - BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 10/95
Gemeinschaftlicher Betrieb mehrerer Unternehmen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 5 TaBV 26/15
Bei Beantwortung dieser Frage wäre zu berücksichtigten, dass sich eine Zuständigkeit des Personalrats für die Arbeitnehmer der C. AöR und eine gleichzeitige Zuständigkeit des Betriebsrats - für eine Arbeitnehmergruppe der C. AöR - wechselseitig ausschließen (…vgl. BVerwG 13.06.2001 - 6 P 8/00 - Rn. 41; BAG 24.01.1996 - 7 ABR 10/95). - BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 20/13
Zuordnungstarifvertrag - Feststellungsantrag
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 5 TaBV 26/15
Damit steht fest, dass der Personalrat der C. AöR durch die Entscheidung in diesem Verfahren nicht in seiner personalvertretungsrechtlichen Stellung betroffen ist (vgl. BAG 27.05.2015 - 7 ABR 20/13 - Rn. 23 mwN). - BVerwG, 13.06.2001 - 6 P 8.00
Gemeinsamer Betrieb eines Universitätsinstituts und eines privaten …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 5 TaBV 26/15
Bei Beantwortung dieser Frage wäre zu berücksichtigten, dass sich eine Zuständigkeit des Personalrats für die Arbeitnehmer der C. AöR und eine gleichzeitige Zuständigkeit des Betriebsrats - für eine Arbeitnehmergruppe der C. AöR - wechselseitig ausschließen (vgl. BVerwG 13.06.2001 - 6 P 8/00 - Rn. 41; BAG 24.01.1996 - 7 ABR 10/95). - BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 5 TaBV 26/15
Dazu ist es ausreichend, wenn der Antrag in einer dem Bestimmtheitserfordernis genügenden Weise ausgelegt werden kann (vgl. BAG 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 48).